Kriterien für Schulplatzvergabe passen nicht für Jena

Sonderausschuss setzt sich für Nachbesserungen ein

Etliche Jenaer Familien haben in der vorletzten Woche von ihrer Wunschschule ein Umlenkungsschreiben erhalten. Für die 5. Klassen steht das in dieser Woche bevor. 2019 hat die damalige Landesregierung ein neues Thüringer Schulgesetz beschlossen, das im August 2020 in Kraft getreten ist. In § 15a sind Kriterien zur Schulplatzvergabe festgelegt, die auf die Jenaer Schullandschaft ohne Schulbezirke nicht passen. Unter anderem ist der Wohnortnähe eine höhere Priorität eingeräumt worden als der Schulwahl nach Profil. Somit kann z. B. die Montessori-Schule nicht vorrangig Kinder aus den Montessori-Kindergärten aufnehmen.

"Der Sonderausschuss 'Schulentwicklungsplanung und schulische Bildung' hat sich hinsichtlich der anstehenden Schulplatzvergabe für das Schuljahr 2021/22 bereits mehrfach mit Sachlage befasst und die Verwaltung beauftragt, eine Klärung im Sinne der Jenaer Schullandschaft herbeizuführen," so die Ausschussvorsitzende Rosa Maria Haschke (CDU). Seit März bemüht sich Dezernent Hertzsch um Klärung. Für die Aufnahmen zum Schuljahr 2021/22 konnte keine Änderung oder Sondergenehmigung erwirkt werden. Daher mussten die Schulen nach den geltenden Gesetzlichkeiten verfahren. Für das Schuljahr 2022/23 ist inzwischen in Aussicht gestellt worden, in einem Erprobungszeitraum von zwei Jahren die Aufnahmekriterien anzupassen. Ein Lichtblick, den der Ausschuss mit Nachdruck begleiten wird.