CDU sieht große Nachfrage besonders in Jena, wo sich viele im Ehrenamt engagieren.
CDU sieht große Nachfrage besonders in Jena, wo sich viele im Ehrenamt engagieren. Mit dem vor wenigen Tagen zwischen dem Land und der GEMA nach dem Vorbild Bayerns abgeschlossenen Pauschalvertrag können jetzt auch gemeinnützige ehrenamtlich tätige Vereine in Jena eine finanzielle Entlastung bei den Kosten für die GEMA-Gebühren auf einfache Weise erhalten, so CDU-Stadtrat Reyk Seela, der als Mitglied des Kultur- und Sozialausschusses dabei vor allem eine Erleichterung für die ehrenamtliche Arbeit der vielen freiwilligen Helfer in den zahleichen Vereinsinitiativen Jenas sieht.
„Die GEMA-Gebühren und ihre bürokratische Abwicklung stellen eine große Belastung für viele ehrenamtlich organisierte Vereine dar. Deren gemeinnützige Arbeit einfacher zu machen, muss eine ständige Aufgabe von Politik sein“, erklärt dazu auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Guntram Wothly. Die aus Bayern stammende Idee einer Befreiung von GEMA-Gebühren hatte die CDU im Thüringer Landtag aufgegriffen und per Antrag für 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 325.000 Euro eingestellt sowie für die Folgejahre die Übernahme von GEMA-Gebühren für Vereine im Ehrenamtsgesetz festgeschrieben. „Damit ist diese Entlastung in den kommenden Jahren verstetigt und keine Eintagsfliege“, freuen sich die beiden CDU-Stadträte.
Sämtliche gemeinnützigen Vereine, die also noch Veranstaltungen in diesem Jahr planen, sollten daher umgehend – falls noch nicht geschehen – auf dem Online-Portal der GEMA (https://www.gema.de/portal/) ihre Veranstaltung digital anmelden, um ihre Musiknutzung kostenfrei lizensieren zu lassen. Voraussetzung für die kostenfreie Lizensierung von bis zu vier Veranstaltungen pro Verein laut dem neuen Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Land ist allerdings, dass der Verein überwiegend ehrenamtlich tätig ist, in Thüringen ansässig ist, die geförderten Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld und auf einer Fläche nicht größer als 500 m² stattfinden. Und: Die Befreiung von den GEMA-Kosten unter diesen Voraussetzungen gilt rückwirkend ab 1. Juli 2024.
Seela hofft, dass vor allem die kleineren Vereine von diesem Angebot Gebrauch machen und damit finanziell und auch vom Bürokratieaufwand her eine Entlastung erfahren: „Denn es kann nicht sein, dass kleine Vereine selbst bei Benefizaktionen kräftig zur Kasse gebeten werden und damit deren ehrenamtliches Engagement konterkariert werde.“