CDU-Stadtrat Seela setzt bei der Grundsteuer auf Landespolitik

Hoffnung für Eigenheimbesitzer bei der Grundsteuer

CDU-Stadtrat Reyk Seela setzt auf Landespolitik

Eine deutliche Korrektur und Entlastung für Eigenheimbesitzer bei der Erhebung der Grundsteuer erwartet CDU-Stadtrat Reyk Seela von der angekündigten Grundsteuerreform durch die neue Landesregierung. Anlass zur Hoffnung auf Auflösung dieses Problems – die Stadtverwaltung erreichten eine Vielzahl von Eingaben – ist die Einbringung eines eigenen Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Grundsteuerreform in der nächsten Landtagssitzung kommende Woche. Seela, der die Grundsteuerproblematik bereits mehrmals im Stadtrat thematisiert hatte, hält den Entwurf für zielführend, da er einerseits die Aufkommensneutralität als Leitprinzip wahre und dabei eine möglichst faire Verteilung der Steuerlasten zwischen den verschiedenen Grundstücksarten erreiche. Die Belastung vieler Jenaer Bürger und Bürgerinnen könne durch die geplante Korrektur wieder reduziert werden, ist sich Seela sicher und erklärt weiter: „Für die CDU ist bei diesem Thema eine faire, sozial gerechte Lösung für alle Grundstücksarten anstatt einer einseitigen Belastung von Wohngrundstücken enorm wichtig!“

Zur Erinnerung: „Die Reform der Reform wird nötig, weil die Vorgängerlandesregierung von Linke, SPD und Grüne das bundesweite Modell zur Grundsteueranpassung unverändert übernommen hat. Das hatte auch für viele Jenaer Privathausbesitzer massive Ungleichbehandlungen gegenüber Geschäftsgrundstücken sowie steigende Kosten zur Folge“, fasst der CDU-Stadtrat zusammen. Seela weiter: „Die Grundsteuerreform des Bundes war und ist für zahlreiche Jenaer Einwohner nach wie vor ein Schockmoment und die neue Landesregierung musste hier unbedingt umsteuern.“ Das derzeit noch angewandte Modell bedeute eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für Privathausbesitzer, während viele Geschäftsgrundstücke von einer günstigeren Besteuerung profitieren. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf werde zudem Rechtsunsicherheit vermieden und schließlich auch für die Jenaer Stadtverwaltung als die die Grundsteuerbescheide ausstellende Behörde Klarheit geschaffen. Einziger Wermutstropfen, so Seela abschließend, sei der einer technisch sauberen und rechtssicheren Umsetzung geschuldete späte Umsetzungstermin, da die Reform erst ab dem 1. Januar 2027 wirksam werden soll.