Rathaus Jena 03

Große Anfragen und mündliche Anfragen im Jenaer Stadtrat

Große Anfragen an den Oberbürgermeister oder die Beigeordneten dienen der Aufklärung wichtiger kommunalpolitischer Fragen und sind, nach der Geschäftsordnung des Stadtrats, beim Oberbürgermeister schriftlich mit einer Begründung einzureichen. Jede Stadtratsfraktion darf pro Halbjahr höchstens eine Große Anfrage einreichen. Nach Vorliegen der Antwort durch die Verwaltung, erfolgt die Aussprache zur Großen Anfrage im Stadtrat.

Mündliche Anfragen wiederum sind wesentlich kürzer gefasst, beinhalten maximal drei Teilfragen und werden durch Stadtratsmitglieder selbst und nicht durch die Fraktion an den Oberbürgermeister gerichtet. Es darf nach der Thüringer Kommunalordnung nach allen städtischen Angelegenheiten gefragt werden. Während jeder ordentlichen Sitzung des Stadtrats findet, nach Geschäftsordnung, eine Fragestunde statt, deren Dauer 30 Minuten nicht überschreiten soll. Der Oberbürgermeister oder einer seiner Beigeordneten antwortet wiederum direkt oder, auf Wunsch des Stadtratsmitglieds, auch schriftlich auf die Fragestellungen.

In den Unterrubriken finden Sie alle Großen Anfragen der CDU-Fraktion im Jenaer Stadtrat sowie alle mündlichen Anfragen unserer CDU-Stadtratsmitglieder, die während der aktuellen Wahlperiode im Stadtrat gestellt und eingebracht wurden.