Danke Spenden

Mit einer Spende die CDU Jena unterstützen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unseren Kreisverband und damit unsere politische Arbeit in und für Jena unterstützen wollen.

Sie wären bereit, uns als Kreisverband zu unterstützen? Wir freuen uns über jedwede Spende, jeder Euro hilft uns weiter, denn wir sind eine Partei, die vor Ort in Jena mit ihrem Stadtverband im Ehrenamt agiert.

Sie können gern das Spendenkonto der CDU Jena nutzen und die von Ihnen beabsichtigte Unterstützung auf folgende Bankverbindung überweisen:


CDU Jena

IBAN: DE24830530300000002020

Betreff: Spende an CDU Jena, Ihre Adresse

Geben Sie bitte bei Spenden auf unser Bankkonto immer Ihre Adresse im Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.

Hinweise:

Bei Spenden an politische Parteien ermäßigt sich die zu zahlende Lohn- oder Einkommenssteuer um 50%. Diese Ermäßigung gilt für Beiträge und/oder Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro bei Alleinstehenden und bis zu 3.300 Euro bei gemeinsamer Veranlagung (§ 34g EStG). Darüber hinaus gehende Spenden oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10b EStG).

Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.

Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.