Mündliche Anfragen während der Fragestunden im Stadtrat
Mündliche Anfragen sind wesentlich kürzer gefasst als Große Fraktionsanfragen, beinhalten maximal drei Teilfragen und werden durch Stadtratsmitglieder selbst und nicht durch die Fraktion an den Oberbürgermeister gerichtet. Es darf nach der Thüringer Kommunalordnung nach allen städtischen Angelegenheiten gefragt werden. Während jeder ordentlichen Sitzung des Stadtrats findet, nach Geschäftsordnung, eine Fragestunde statt, deren Dauer 30 Minuten nicht überschreiten soll. Der Oberbürgermeister oder einer seiner Beigeordneten antwortet wiederum direkt oder, auf Wunsch des Stadtratsmitglieds, auch schriftlich auf die Fragestellungen.