Große Anfragen
Große Anfragen an den Oberbürgermeister oder die Beigeordneten dienen der Aufklärung wichtiger kommunalpolitischer Fragen und sind nach der Geschäftsordnung des Stadtrats beim Oberbürgermeister schriftlich mit einer Begründung einzureichen. Jede Stadtratsfraktion darf pro Halbjahr höchstens eine Große Anfrage einreichen. Nach Vorliegen der Antwort durch die Verwaltung, erfolgt die Aussprache zur Großen Anfrage im Stadtrat.